Leserbrief vom 12. Februar 2019
Auswirkungen der Steuerreform STAF für die Stadt Grenchen
Die Umsetzung der «Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF» hat für die Gemeinden im Kanton Solothurn zum Teil einschneidende, finanzielle Konsequenzen.
Für die Stadt Grenchen hätte es zum Beispiel folgende Auswirkungen:
Ab 2020/21 müssten die Steuern für die juristischen Personen sofort um 30 Punkte erhöht werden und anschliessend bis 2026 bei den juristischen und den natürlichen Personen um jeweils 2-3 Steuerpunkte pro Jahr angehoben werden.
Die Steuerausfälle ab 2026 betragen gemäss den Berechnungen des Kantons 6.5 Mio. Franken pro Jahr für die Stadt Grenchen. Das bedeutet: die heutigen Steuerpunkte von 123 für natürlichen Personen NP und 122 für juristischen Personen JP müssten kontinuierlich erhöht und ab 2026 auf 133 für NP und 163 für JP erhöht werden. Das würde bis 2026 bei den natürlichen Personen eine Erhöhung von 10 Steuerpunkten und bei den juristischen Personen von 41 Steuerpunkten ergeben.
Die heutige Struktur der Firmen in Grenchen ist produktions- und technologieorientiert. Nur wenige Firmen sind im Dienstleistungsbereich tätig. Diese Konstellation hat einen volatilen Einfluss auf das Steuersubstrat. Das Steuersubstrat der juristischen Personen ist in Grenchen seit Jahren rückläufig.
Die in der Vorlage des Regierungsrates in Aussicht gestellten Neuansiedlungen von Firmen, die in Grenchen ein Steuersubstrat von 6.5 Mio. Franken generieren müssten, sind wegen fehlender Industrieland-Reserven in diesem Ausmass nicht möglich.
Die Vorlage des Regierungsrates zur Steuerreform STAF ist für die Stadt Grenchen, mit der aktuellen Finanzlage, so nicht tragbar. Ob die anderen Gemeinden im Kanton Solothurn die finanziellen Konsequenzen ihrer Gemeinde ebenfalls untersucht haben?
Remo Bill l Kantonsrat SP l Vize-Stadtpräsident Grenchen