Grenchen, 05. Juni 2015
Ein JA zur Erbschaftssteuerreform
Die Inseratenkampage der Gegner der Erbschaftssteuerreform und ihre plakativen Aussagen stimmen so nicht. Sie sind unsolidarisch.
Einkommen und Konsum werden steuerlich mehr belastet, Kapital entlastet. So läuft das seit Jahren. Eine massvolle Erbschaftssteuer, wie sie am 14. Juni 2015 zur Abstimmung gelangt schafft Ausgleich: diese Erträge fliessen der AHV und den Kantonen zu, so werden Leute mit normalen Einkommen und KMU entlastet. Neu soll eine moderate Steuer von 20% auf grossen Vermögen von über 2 Millionen für mehr Ausgleich sorgen. Von den geschätzten Erträgen sollen 2 Milliarden in die AHV fliessen, eine Milliarde geht an die Kantone.
Ein Nein zur Erbschaftssteuer erhöht die Gefahr einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 1 Prozent oder einer Erhöhung des AHV-Alters um rund 1,5 Jahre. Es wird Zeit, den Leuten reinen Wein einzuschenken: Die Erbschaftssteuer entlastet den Mittelstand, alle anderen Sanierungsvorschläge für die AHV treffen ihn hingegen voll.
Auch kleine und mittlere Unternehmen sind durch die Reform nicht gefährdet. Das Parlament wird die Modalitäten festlegen. Mit einem Freibetrag von beispielsweise 50 Millionen könnten KMU steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden. Landwirtschaftsbetriebe sind gemäss Initiativtext ganz von der Erbschaftssteuer befreit.
Bei Annahme der Initiative würden nicht direkte Nachkommen und Nicht-Verwandte von der Steuer befreit. Direkte Erben von kleinen und mittleren Vermögen blieben wie heute steuerfrei. Dafür sorgt der Freibetrag von 2 Millionen. Wohnungen und Einfamilienhäuser können also steuerfrei vererbt werden, umso mehr als der Freibetrag bei einem Paar bei jedem Erbgang gewährt werden und so unter dem Strich 4 Millionen steuerfrei weitergegeben werden können.
Darum ein JA zur Reform der Erbschaftssteuer zugunsten der AHV.
Freundliche Grüsse
Remo Bill, Präsident und Fraktionschef SP Grenchen