KR-Sitzung, Dienstag, 27. Januar 2026

Traktandum 9
Auftrag glp: Abzugsfähigkeit der energetischen Sanierungen im Gebäudebereich sicherstellen

 

Geschätzte Kantonsratspräsidentin
Geschätzte Regierung
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Der Eigenmietwert wird voraussichtlich im 2028 abgeschafft. Damit wären die Abzüge auf Bundesstufe geklärt.

Selbst wenn das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung in Kraft tritt, führt das nicht automatisch zu einem Wegfall von den bereits vorgesehenen Abzügen gemäss kantonalem Recht.
Dafür würde es eine Gesetzesänderung brauchen, die in der Kompetenz des Kantonsrats liegt.

Die SP gibt zu bedenken:
Steuerliche Abzüge können nur Wohneigentümer und damit nur ein Teil der Steuerpflichtigen wahrnehmen. Hinzu kommt, dass einkommensschwächere Haushalte kaum profitieren können. Je höher das Einkommen, desto stärker die Mitfinanzierung. Bei einem Abzug wird ein Objekt im Eigentum einer Person mit hohem Einkommen weit stärker mitfinanziert als ein Objekt, das jemandem mit einem kleineren Einkommen gehört.

Um Investitionen in Energie- und Umweltschutzmassnahmen zu fördern, sollten diese direkt subventioniert und nicht indirekt über steuerliche Massnahmen unterstützt werden.

Die Fraktion SP/junge SP unterstützt den Antrag des Regierungsrates auf Nichterheblicherklärung.


Remo Bill, Kantonsrat SP, Grenchen