KR-Sitzung, Mittwoch, 02. September 2020
23. Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuer 2021
Geschätzter Kantonsratspräsident
Geschätzte Regierung
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Der Kommissionssprecher der FIKO hat das Geschäft zur Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuer 2021 verständlich erklärt.
Mit zwei erheblich erklärten Aufträgen wird die Einführung der Steuerpflicht von öffentlich-rechtlichen Anstalten verlangt.
Die gesamte Vorlage mit dem Titel «Teilrevision 2021» besteht aus insgesamt fünf Themen, die in drei Beschlussesentwürfen zusammengefasst sind.
Der Beschlussesentwurf 1 besteht ausschliesslich aus der Nachführung von Bundesrecht. Beschlussesentwurf 2 handelt von der Besteuerung der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Beschlussesentwurf 3 beinhaltet die Korrektur des Vermögensteuertarifs und die Anpassung bei der Gewinnsteuer.
In der Fraktion führte insbesondere der Beschlussesentwurf 2 mit dem präzisierenden Wortlaut der FIKO unter § 90 Absatz 1 littera c.) «.. soweit diese hoheitliche, vom kantonalen Recht oder vom Bundesrecht vorgeschriebene Aufgaben erfüllen.» zur Diskussion: Welche Aufgaben werden als hoheitlich eingestuft.
In der Schlussabstimmung hat die Fraktion SP/junge SP den drei Beschlussentwürfen dann mit dem FIKO-Antrag grossmehrheitlich zugestimmt.
Remo Bill, Kantonsrat SP, Grenchen