FIKO-Sitzung, Dienstag, 08. November 2022
Traktandum 8
Auftrag fraktionsübergreifend: Berufskosten der Realität anpassen
Geschätzte Präsidentin
Geschätzter Regierungsrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Ich danke dem Kommissionsprecher für die Erläuterung der Vorlage.
Mit der Beantwortung des Auftrages durch den Regierungsrat wird im Detail aufgezeigt, dass zur Zeit keine Notwendigkeit besteht, die Pauschalansätze bei der Staats- und Gemeindesteuer abweichend von der direkten Bundessteuer zu erhöhen.
Gemäss konstanter Praxis übernimmt der Kanton Solothurn - wie die meisten anderen Kantone - die Abzugspauschalen, wie sie das Eidg. Finanzdepartement für die direkte Bundessteuer jeweils festsetzt. Die Kilometer Entschädigung von zurzeit 70 Rappen wird für die direkte Bundesteuer aufgrund einer Vollkostenrechnung bestimmt. Der Regierungsrat zeigt detailliert und nachvollziehbar auf, dass die Kilometerkosten nicht nur aus dem volatilen Benzinpreis bestehen.
Die aktuelle Entschädigung von 70 Rappen deckt eine Erhöhung von 45 Rp. (im Durchschnitt über das ganze Jahr gerechnet) noch ab. Die Schweizerische Steuerkonferenz überprüft die Preise jährlich und passt sie bei stetiger Steigerung auch an.
Zudem wurde mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Jetz si mir draa» der Fahrkostenabzug ab 1. Januar 2023 auf 7‘000 Franken begrenzt.
Die SP/junge SP wird dem Antrag des Regierungsrates auf Nichterheblicherklärung zustimmen.
Remo Bill, Kantonsrat SP, Grenchen