KR-Sitzung, Mittwoch, 13. November 2024

Traktandum 03
Änderung des Gesetzes über die Haltung von Hunden (Hundegesetz)

 

Geschätzter Kantonsratspräsident
Geschätzte Regierung
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Die Aufwände von rund 700‘000 Franken für kantonale Leistungen im Bereich der Hundehaltung (Tierschutz, Tiergesundheit und öffentliche Sicherheit) sollen nicht mehr mit Gebühren, sondern mit dem ordentlichen Steuerhaushalt aufgefangen werden. Grund dafür ist ein Entscheid des Steuergerichts Ende 2023, der die kantonale Kontrollzeichengebühr von Fr. 40.- aufhob. Ein Präzedenzfall. Korrekt ist, dass der Kanton keine Leistungen mehr für die Kontrollzeichengebühr (Hundemarke) erbringt. Dafür gibt es heute den Mikrochip im Nacken jeden Hundes und die nationale Hundedatenbank AMICUS. 

Im Kanton Solothurn sind 20‘000 Hunde so registriert. Hunde führen zu einem klar ausweisbaren Mehraufwand. Die Aufwände von Fr. 700'000 Fr. für kantonale Leistungen im Bereich Hundehaltung müssen aber auch in der finanziell angespannten Lage des Kantons geleistet werden. Sie sollen nun nicht einfach dem Steuerzahler angelastet werden, sondern als verursachergerechte kantonale Hundesteuer erhoben werden. Die Erhebung einer zweckgebundenen, kantonalen Hundesteuer von 35.00 Franken pro Hund ist auch sozialverträglich.

Zusätzlich erheben die Einwohnergemeinden wie bisher auf ihrem Gebiet wohnhaften Hundehalterinnen und Hundehaltern, pro Hund, eine kommunale Hundesteuer von 50.- bis maximal 200.- Franken. Die Veranlagung und der Bezug der Steuern soll durch die Einwohnergemeinde erfolgen.

Die Fraktion SP/junge SP unterstützt grossmehrheitlich die zweckgebundene Hundesteuer und wird dem Beschlussesentwurf 1 und 2 zustimmen.


Remo Bill, Kantonsrat SP, Grenchen