KR-Sitzung, Dienstag, 28. Januar 2025
Traktandum 04
Interpellation Stefanie Ritschard (SVP, Riedholz): Parkettskandal im Bürgerspital Solothurn
Geschätzter Kantonsratspräsident
Geschätzte Regierung
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Der Regierungsrat rechtfertigt das Vorgehen mit den besonderen Umständen der Coronapandemie und den damaligen Risiken, die mit alternativen Lösungen verbunden gewesen wären. Die ursprüngliche Alternative zur vollständigen Sanierung der Parkettböden war, die Durchführung punktueller Reparaturen Zimmer für Zimmer die jedoch aus Sicht der damaligen Verantwortlichen bedeutende Nachteile und Risiken mit sich gebracht hätten.
Hätte man diese Option gewählt, hätte jeder Mangel eine aufwendige und langwierige Prozedur zur Behebung im laufenden Spitalbetrieb erfordert, die mindestens einen Monat pro Zimmer gedauert hätte. In jeder Beziehung schlichtweg undenkbar und unzumutbar!
Zu den Risiken, welche es von den damaligen Entscheidungsträgern zu beurteilen galt, gehörten erhebliche Verzögerungen und eine allfällige Beeinträchtigung der medizinischen Versorgung. Geplante Operationen, Patientenaufnahmen und andere kritische Aktivitäten hätten darunter leiden und zu grossen Reputationsschäden für Spital und Kanton führen können.
Darüber hinaus hätte es zusätzliche finanzielle Belastungen gegeben, da die punktuellen Reparaturen erhebliche Material-, Personal- und Parallelbetriebskosten verursacht hätten, die den Verpflichtungskredit weiter belastet hätten. Die geschätzten Kosten für ein solches Worst-Case-Szenario beliefen sich auf rund 30 Millionen Franken. Dieses Risiko wollten und konnten die Verantwortlichen nicht tragen und haben dementsprechend schadensmindernd, verantwortungsvoll und weitsichtig gehandelt.
Angesichts dieser Risiken entschieden sich die Bauherrschaft und die Spitalleitung für die vollständige Sanierung aller 155 Zimmer, um eine schnelle und zuverlässige Inbetriebnahme des Spitals sicherzustellen. Dabei spielten auch die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Pandemie eine Rolle, die es erforderlich machten, die medizinische Versorgung möglichst stabil und ungestört zu halten.
Ein allfälliger Rechtsstreit mit den beteiligten Unternehmungen und Versicherungen wurde ebenfalls mit erheblichen Risiken begründet. Der Kanton bemühte sich zunächst um eine aussergerichtliche Einigung, die jedoch scheiterte, da Versicherungen Baumängel nicht deckten und die Firmen auf ihrem Nachbesserungsrecht bestanden. Eine gerichtliche Auseinandersetzung hätte Jahre dauern und immense Kosten verursachen können, ohne dass ein Erfolg garantiert gewesen wäre.
Diese rechtliche Unsicherheit sowie mögliche Reputationsschäden und die Gefahr von Konkursen bei den beteiligten Unternehmen führten dazu, dass der Kanton auf die Fortführung des Rechtsstreits verzichtete.
Der Regierungsrat betont in seiner Beantwortung, dass man nachvollziehbar verantwortungsvoll und transparent gehandelt habe, um grössere Schäden zu verhindern.
Die Fraktion SP/ junge SP ist mit der Beantwortung der Interpellation einverstanden und hofft, dass die Angelegenheit nun politisch abgeschlossen ist.
Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Remo Bill, Kantonsrat SP, Grenchen